Bei Auseinandersetzungen der Betriebspartner über betriebliche Veränderungen spielen häufig knallharte betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Fakten eine wesentliche Rolle.
Sei es, dass beispielsweise
- die Arbeitszeiten verändert,
- leistungsbezogene Entgelte eingeführt oder geändert,
- Betriebsabteilungen ausgegründet (Outsourcing),
- betriebliche Abläufe oder Prozesse verschlankt,
- Personal und/oder Sozialleistungen abgebaut werden sollen.
oder
- wichtige Daten und Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder zur Personalplanung analysiert und beurteilt werden sollen.
Das sind nur einige der Problemfelder, in denen der Beratende Betriebswirt den Betriebspartnern zur Seite steht, um durch Analysen der wirtschaftlichen Situation, durch Kostenrechnungen bei unternehmerischen Maßnahmen und durch Aufzeigen betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Alternativen die erforderlichen Fakten, Hilfestellungen, und Argumente liefert. Bei Einigungsstellen unterstützt der Beratende Betriebswirt als Sachverständiger oder Beisitzer der Einigungsstelle (zum Beispiel den Betriebsrat) bei komplizierten Sachverhalten.
Ein Rechtsanwalt hilft dem Betriebsrat bei der arbeitsgerichtlichen Durchsetzung von Betriebsratsbeschlüssen (Seminarbesuch, Betriebsvereinbarungen, Bestellung der Einigungsstelle usw.) durch Beschlussverfahren, bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Betriebspartner über die Mitbestimmungs- und weiteren Beteiligungsrechten des Betriebsrates sowie bei komplizierten rechtlichen Auseinandersetzungen als Rechtsvertreter und/oder Beisitzer der Einigungsstelle.
Rechtsanwalt und Beratender Betriebswirt sind daher keine Konkurrenten, sondern unterstützen - jeder in seinem Fachgebiet - den jeweiligen Betriebspartner bei seiner Arbeit und ergänzen sich in sinnvoller Weise!
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