In der Betriebs- und Personalratsarbeit gibt es Probleme, die gar nicht so einfach zu lösen sind. Vor allem dann, wenn das Unternehmen kriselt, Arbeitsplätze gefährdet sind, neue Organisationsstrukturen, Arbeitsverfahren sowie Geschäfts- und Produktionsprozesse eingeführt werden sollen.
Arbeitnehmervertretungen haben die Möglickeit, externe Sachverständige oder Berater zu ihrer Unterstützung zu bestellen. Durch zusätzliches Wissen und überbetriebliche Erfahrung können komplizierte Sachverhalte verständlich gemacht und Wege aufgezeigt werden, wie durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Lösungen gefunden werden, von denen alle
Beteiligten Nutzen haben:
- Analyse und Interpretation vorliegender Unternehmensdaten als Sachverständiger* gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG;
- Beratung* des Betriebs-/personalrates und seiner Ausschüsse bei
- Arbeitszeitgestaltung,
- Leistungsbezogene Entgelte,
- Personalplanung,
- Beschäftigungssicherung gemäß §111 ff. und § 92a BetrVG,
- Betriebliche Sondervereinbarungen im Krisenfall
- Abfassung und Empfehlung von Betriebsvereinbarungen zum jeweilgen
Beratungsauftrag;
- Beisitzer in Einigungsstellen;
- Mediation bei Konflikten zwischen den Betriebspartnern;
- Moderation von Verhandlungen
- Themenzentrierte Seminare, auch Inhouse-Seminare.
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